Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass diese Website für alle bedienbar ist. Sie ist nach den Richtlinien WCAG 2.2 auf Stufe AA gebaut: ausreichende Kontraste, vollständige Bedienung per Tastatur, sichtbarer Fokus, beschriftete Formulare, respektierte Einstellung für reduzierte Bewegung.
Stand der Prüfung
Zuletzt geprüft am 9. September 2026 durch die Contentura GmbH selbst, also durch die Leute, die die Seite gebaut haben. Geprüft wurde jede Seite automatisiert mit Lighthouse und den Regeln von axe, dazu von Hand die Bedienung allein mit der Tastatur, die Reihenfolge der Sprungziele und die Lesbarkeit der Texte auf ihren Hintergründen. Alle Seiten erreichen dabei die volle Punktzahl in der Kategorie Barrierefreiheit.
Bekannte Einschränkungen
Bewegte Flächen, etwa die laufende Kundenwand, halten an, sobald im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist, und lassen sich zusätzlich per Tastatur anhalten. Videos und Tonaufnahmen setzen wir nicht ein, deshalb gibt es weder Untertitel noch Transkripte. Auf den Referenzseiten zeigen wir Bildschirmaufnahmen fremder Websites; deren Inhalte können wir nicht barrierefrei aufbereiten, die zugehörigen Beschreibungen nennen deshalb Betrieb und Gewerk.
Warum diese Erklärung freiwillig ist
Wir arbeiten für Betriebe, nicht für Verbraucher, und fallen damit nicht unter die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Wir veröffentlichen die Erklärung trotzdem, weil wir Barrierefreiheit auch in den Seiten unserer Kunden für selbstverständlich halten.
Eine Hürde gefunden?
Sag uns Bescheid, wir bessern nach. Schreib an info@contentura.de oder ruf an unter 03525 5699961.
