Gibt es Förderung für die Website?

Von Sebastian Berndt, Geschäftsführer
Der Bau einer Website wird selten direkt gefördert, Beratung dagegen häufig, und einzelne Bundesländer fördern Digitalisierung einschließlich Webseiten. Wichtiger als jedes Programm ist eine Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor du beauftragst. Wer zuerst unterschreibt, bekommt nichts.
Die Frage kommt regelmäßig, und die Antwort ist unübersichtlicher, als sie sein müsste. Es gibt Bundesprogramme, Landesprogramme, Kammerangebote und einiges, das nach Förderung klingt und keine ist. Deshalb hier der Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Förderlandschaft ändert sich, und was hier steht, ist der Stand von August 2026.
Die Regel, an der die meisten scheitern
Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer die Website beauftragt und danach nach Förderung fragt, bekommt keine. Rückwirkend geht bei praktisch keinem Programm etwas.
Das ist der häufigste und ärgerlichste Fehler. Der Betrieb entscheidet sich, unterschreibt, und erfährt drei Wochen später von einem Zuschuss, der jetzt nicht mehr zu holen ist. Wenn du also mit dem Gedanken spielst: kläre das, bevor du irgendwo zusagst. Auch bei uns.
Was gefördert wird, und was meistens nicht
Grob gibt es zwei Arten von Programmen, und sie beantworten unterschiedliche Fragen.
- Beratungsförderung: bezuschusst wird, dass sich jemand mit deinem Betrieb beschäftigt und ein Konzept erarbeitet: was du digital brauchst, wie du online gefunden wirst, wo Budget sinnvoll eingesetzt ist. Das ist der verbreitetste Weg.
- Investitionsförderung: bezuschusst wird die Anschaffung selbst, also Software, Technik, teilweise auch die Website. Solche Programme sind seltener und laufen meistens über die Bundesländer.
Für den reinen Bau einer Website gibt es auf Bundesebene derzeit kein eigenes Programm. Die früheren Angebote go-digital und Digital Jetzt sind Ende 2024 ausgelaufen, sie stehen in vielen Ratgebern noch drin, sind aber Geschichte.
Beratungsförderung des Bundes
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und bezuschusst Beratungsleistungen. Gerechnet wird auf einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro; der Fördersatz liegt je nach Region zwischen 50 und 80 Prozent, in den neuen Bundesländern am oberen Ende, die Region Leipzig ausgenommen. Die aktuelle Richtlinie läuft bis Ende 2026.
Wichtig dabei: Es fördert die Beratung, nicht die Umsetzung. Ein Konzept für deine Online-Sichtbarkeit kann darunterfallen, die anschließende Programmierung nicht. Und die Beratung muss von einem beim Bundesamt gelisteten Berater kommen, das ist keine Formalie, sondern Voraussetzung.
Landesprogramme sind oft interessanter
Hier lohnt sich das Nachsehen wirklich, weil die Unterschiede groß sind. Manche Bundesländer fördern Digitalisierungsvorhaben einschließlich Webseiten mit deutlich höheren Beträgen als jedes Bundesprogramm. In Sachsen etwa gibt es Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen, unter die auch individuelle Webseitengestaltung fallen kann.
Weil das von Land zu Land völlig verschieden ist, führt der Weg über zwei Stellen: die Förderdatenbank des Bundes und deine Handwerkskammer. Die Kammern beraten dazu kostenlos, und sie wissen, was in deinem Land gerade läuft, das ist mehr wert als jede Liste im Netz, die halb veraltet ist.
Woran du unseriöse Angebote erkennst
Rund um Förderung gibt es viel Werbung, und nicht alles davon ist sauber. Drei Warnzeichen:
- „Website zu 80 Prozent gefördert“ als Verkaufsargument. Wenn ein Programm Beratung fördert, wird nicht die Website gefördert. Wer das vermischt, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
- Ein Anbieter, der die Förderung „mit erledigt“, ohne dass du selbst einen Antrag stellst. Antragsteller bist immer du.
- Druck, jetzt zu unterschreiben, weil das Programm ausläuft. Wenn es ausläuft, ändert das nichts daran, dass der Antrag vorher fertig sein muss.
Und ein Punkt, der ernst gemeint ist: Fördermittel sind öffentliches Geld. Wer eine geförderte Beratung abrechnet, aber tatsächlich etwas anderes geliefert hat, riskiert eine Rückforderung und schlimmstenfalls mehr. Das ist kein Bereich, in dem man großzügig auslegt.
Was wir dazu sagen können
Wir sind keine Fördermittelberatung und geben keine Rechtsauskunft. Was wir tun können: dir im Erstgespräch sagen, wie ein Vorhaben aussehen müsste, damit es überhaupt in ein Programm passt, und dich rechtzeitig darauf hinweisen, bevor du etwas unterschreibst.
Der erste Anruf sollte trotzdem bei deiner Handwerkskammer landen. Das kostet nichts und ist zwanzig Minuten gut investiert.
Häufige Fragen
Kann ich meine Website komplett fördern lassen?
In der Regel nicht. Auf Bundesebene gibt es dafür derzeit kein Programm, und Beratungsförderung deckt die Umsetzung nicht ab. In einzelnen Bundesländern ist mehr möglich, das hängt davon ab, wo dein Betrieb sitzt.
Ich habe schon beauftragt. Geht da noch etwas?
Fast nie. Bei praktisch allen Programmen gilt, dass mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung begonnen werden darf, und als Beginn zählt schon der unterschriebene Vertrag. Frag trotzdem bei deiner Kammer nach, bevor du es abschreibst.
Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Kommt auf das Programm an. Bei einer Beratungsförderung stehen ein paar Formulare gegen einen vierstelligen Zuschuss, das rechnet sich meistens. Bei kleineren Beträgen kann der Aufwand größer sein als der Nutzen, und dann ist es ehrlicher, es zu lassen.
Wo finde ich, was für mich gilt?
Zwei Anlaufstellen: die Förderdatenbank des Bundes und deine Handwerkskammer. Beide sind kostenlos, und die Kammer kennt zusätzlich die Landesprogramme, die in Übersichten oft fehlen oder veraltet drinstehen.
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